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    Transportkosten

    Die Kosten werden nur für eine medizinisch notwendige Beförderung zur und von der nächstgelegenen oder nächsterreichbaren Behandlungsstelle (insbesondere Ärztinnen/Ärzte, Ambulatorium, Krankenanstalt) übernommen bzw. ersetzt. Die Entscheidung über das medizinisch notwendige Transportmittel trifft ausschließlich die Ärztin/der Arzt. Wünsche der Patientin/des Patienten hinsichtlich eines bestimmten Transportunternehmens können hierbei nicht berücksichtigt werden.

    Zuständige Stelle

    Krankenversicherungsträger

    Erforderliche Unterlagen

    • In einigen Bundesländern existiert ein Formular („Anweisung für Transportkosten“), das von der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt der Therapeutin/dem Therapeuten bestätigt werden muss
    • In jenen Bundesländern, in welchen kein Formular existiert, genügt eine formlose Bestätigung seitens der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arzt bzw. der Therapeutin/des Therapeuten

     

    Tipp von Johannes:

    Ablauf:

    1. Transportschein beim Kinderarzt/bei der Kinderärztin oder behandelnde Ärzt*innen im Krankenhaus beantragen. Diese stellen einen Transportschein aus – am besten mit dem Datum der Behandlung in Ordensklinikum Linz
    2. Transportschein vorab bei der jeweiligen Krankenkasse zur Bewilligung einreichen
    3. Im Ordensklinikun Linz am Entlassungstag einen Stempel auf den Transportschein geben lassen und diesen bei der jeweiligen Krankenkasse einreichen

    Zusätzliche Informationen

    Krankenversicherungsträger (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger)

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