Einschätzungsverordnung/Richtsatzverordnung
Seit 2010 ist zusätzlich zur Richtsatzverordnung (RVO) – zur Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz – die sogenannte Einschätzungsverordnung (EVO) zur Feststellung des Grades der Behinderung in Kraft getreten.
Die “Anlage zur Einschätzungsverordnung”, welche zum Download zur Verfügung steht, dient zur Orientierung zur Feststellung des Grades der Behinderung. Dies ist unter anderem für die Arbeitnehmerveranlagung hilfreich.
Attachments:
You must be
logged in to view attached files.