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    Johannes Pircher-Sanou
    Administrator

      Windeln

      Laut meinen Informationen von der ÖGK ist es grundsätzlich möglich eine Erstattung der Kosten für die Windeln ab dem 4. Lebensjahr (also ab dem 3. Geburtstag) zu beantragen.

      Anmerkung: Wir haben erst kurz vor dem 5. Geburtstag den ersten Versuch gestartet eine Erstattung zu bekommen, da uns vorher jeder sagte, dass das vor dem 5. Geburtstag nichts bringt. Dann war es aber kein Problem mehr.

       

      Benötigt wird hierzu:

      • eine Verordnung für die Windeln vom Linzer Krankenhaus (Schwester Anita kann da hilfreich sein), da sollte dann auch drin stehen wie viele Windeln im Monat benötigt werden.
      • ärztliche Bestätigung über die Notwendigkeit der Windeln

       

      Wie es funktioniert:

      Die Verordnung und die Bestätigung werden dann bei der Krankenkasse eingereicht, diese bewilligt das und schickt die Bewilligung dann per Post.

      Auf der Bewilligung steht dann, dass man sich damit entweder bei einem Bandagisten bemustern lassen kann oder die Windeln wie gewohnt selbst kaufen kann und die Kosten anschließend erstattet bekommt.

      Ich mache einmal im Quartal einen Großeinkauf und reiche diese Rechnung dann einmal im Quartal ein.

      Achtung! Laut meinen Informationen liegt das Budget der ÖGK bei der Ersattung der Windeln bei ca. 31 Euro/ pro Monat. Auf den restlichen Kosten könnte man sitzen bleiben.

      Lässt man sich beim Bandagisten bemustern, dann werden die ganzen Kosten übernommen, allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Auswahl an Windeln beim Bandagisten eher begrenzt bis nicht Vorhanden ist, da die meist nicht auf saugende Inkontinenz für solch kleine Patienten ausgelegt sind. Allerdings sollte es auch für sie möglich sein Alternativen zu besorgen, wenn man darauf besteht.

      Nach einem Jahr muss man dann eine neue Verordnung und eine neue ärztliche Bestätigung einreichen. Sollte das Kind dann schon zu groß/alt sein für handelsübliche Windeln könnte es laut meinen Informationen auch passieren, dass die ÖGK darauf besteht, dass man die Windeln/Einlagen über den Bandagisten bezieht.

      Anmerkung: Es funktioniert grundsätzlich auch ohne Verordnung, nur mit einer ärztlichen Bestätigung eine Erstattung der Windelkosten zu bekommen. Dazu die ärztliche Bestätigung bei der Krankenkasse zur Bewilligung einreichen. Diese kommt dann per Post bewilligt wieder zurück, ist aber nur begrenzt gültig. Es steht zwar darauf man soll sich damit beim Bandagisten bemustern lassen, aber man kann damit ganz normal einkaufen und bekommt die Rechnungen erstattet. Nach einer Kosteneinreichung (ca. nach 3 Monaten) braucht man bei dieser Variante wieder eine neue ärztliche Bestätigung und alles geht wieder von vorne los.

      Sollte man mit dieser bewilligten Bestätigung doch zum Bandagisten gehen, dann verlangt dieser im Endeffekt trotzdem noch eine Verordnung vom Arzt und muss diese dann nochmals von der Kasse bewilligen lassen.

       

      Verfasserin: Carmen Weber (24.03.2021)

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