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    Steuerrechtlicher Freibetrag für Mehraufwendungen für Kinder mit Behinderungen

    Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, können als Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Diese Aufwendungen verringern das versteuernde Einkommen.

     

    Personen, die wegen der Behinderung ihres Kindes erhöhte Familienbeihilfe beziehen und finanziell außergewöhnliche Belastungen zu tragen haben, steht ein Pauschalbetrag in Höhe von 262 Euro zu. Der monatliche Freibetrag vermindert sich durch pflegebedingte Geldleistungen (beispielsweise Pflegegeld). Genaueres hierzu siehe: https://www.bmf.gv.at/thlemen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/was-kann-ich-geltend-machen/aussergewoehnliche-belastungen/aussergewoehnliche-belastungen-fuer-behinderte-kinder.html

     

    Tipp von Johannes:
    Laut Arbeiterkammer kann jede Autofahrt zum behandelnden Arzt bzw. zur behandelnden Ärztin mit € 0,42 / Kilometer in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden! Etwaige Erstattungen durch die Krankenkasse (= Transportschein) sind davon abzuziehen.

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